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Handelsregisterverordnung
(HRegV)

Art. 91 Besondere Voraussetzung der Eintragung

Ei­ne Rechts­ein­heit wird nur als Ver­ein ins Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen, wenn sie nicht zu­gleich einen wirt­schaft­li­chen Zweck ver­folgt und ein nach kauf­män­ni­scher Art ge­führ­tes Ge­wer­be be­treibt.