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Verordnung
über die Abgabe von Hilfsmitteln
durch die Altersversicherung
(HVA)

Art. 1 Anwendungsbereich

Die Ver­ord­nung um­schreibt den An­spruch auf Hilfs­mit­tel nach Ar­ti­kel 43ter des Bun­des­ge­set­zes über die Al­ters- und Hin­ter­las­se­nen­ver­si­che­rung (AHVG)2.