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Art. 46 Umgang mit Rohmilch nach dem Melken
1 Während des Wegtransports von Rohmilch vom Erzeugerbetrieb muss die Kühlkette aufrechterhalten bleiben. Beim Eintreffen am Bestimmungsort darf die Milchtemperatur nicht mehr als 10 °C betragen. 2 Von dieser Temperatur darf abgewichen werden, wenn:
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