Verordnung des EDI
über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln
(Hygieneverordnung EDI, HyV)


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Art. 47 Abgabe von Rohmilch

Wird Roh­milch vor­ver­packt di­rekt an Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten ab­ge­ge­ben, so muss sie me­cha­nisch ge­rei­nigt wer­den.

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