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Art. 24 Automatischer Austausch mit andern Informationssystemen
1 Das Informationssystem der EHSM kann zum Zweck des Einsatzes von Dozentinnen und Dozenten und zur Abrechnung von deren Entschädigungen mit dem Personalinformationssystem der Bundesverwaltung und mit dem vom BASPO benutzten Finanzinformationssystem verbunden werden. 2 Es kann zum Zweck der Rechnungsstellung an Studentinnen und Studenten mit dem vom BASPO benutzten Finanzinformationssystem verbunden werden. |
