Bundesgesetz
über Statut und Aufgaben des
Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum
(IGEG)


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Art. 6 Revisionsstelle

Die Re­vi­si­ons­stel­le über­prüft die Rech­nungs­füh­rung und er­stat­tet dem In­sti­tuts­rat Be­richt.

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