Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
|
Art. 76a Anforderungen an die gesuchstellende Organisation
1 Ein Gesuch um Finanzhilfen für die Förderung zur Filmvermittlung kann eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz stellen:
2 Zugelassen sind Organisationen:
3Nicht zugelassen sind Festivals, die nach dem 8. Abschnitt gefördert werden. |