Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
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Art. 17 Gesuchseinreichung und Priorisierung
1 Die Gesuche müssen spätestens zwei Wochen vor der Teilnahme eingereicht werden. 2 Im Gesuch müssen die folgenden Unterlagen enthalten sein:
3 Die Gesuche werden nach Datum des Gesuchseingangs behandelt. Die Auszahlung der Finanzhilfe erfolgt im Rahmen der bewilligten Kredite.19 18 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 8. Juni 2018, in Kraft seit 1. Juli 2018 (AS 2018 2353). 19 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 8. Juni 2018, in Kraft seit 1. Juli 2018 (AS 2018 2353). |