Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
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Art. 67 Förderungskriterien und ihre Gewichtung 84
1 Im Gesuch sind die einzelnen Förderungskriterien aufzuführen und Angaben dazu zu machen. 2 Die Gewichtung der Kriterien wird gemäss den folgenden Tabellen vorgenommen:
3 Förderbar sind Projekte, die mindestens 70 Punkte erreichen. 4 Übersteigen die förderbaren Projekte die für einen Eingabetermin verfügbaren Kredite, so werden die Projekte mit der höchsten Punktzahl gefördert. 84 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5985). |