Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
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Art. 73 Anrechenbare Kosten
1 Anrechenbar sind 70 Prozent der folgenden Projektkosten:
2 Bei Initiativen für ein junges und neues Publikum sind zusätzlich anrechenbar die Kosten für:
3 Nicht anrechenbar sind:
4 Für jedes Projekt, für das um Finanzhilfe ersucht wird, muss ein separates Budget eingereicht werden. |