Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
des Schweizer Filmschaffens und
die MEDIA-Ersatz-Massnahmen
(IPFiV)

vom 21. April 2016 (Stand am 1. Januar 2023)


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Art. 19 Anforderungen an die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller

Ein Ge­such um Fi­nanz­hil­fen an die Wei­ter­bil­dung kön­nen na­tür­li­che Per­so­nen stel­len, die:

a.
Wohn­sitz in der Schweiz ha­ben;
b.
haupt­säch­lich im au­dio­vi­su­el­len Be­reich er­werbs­tä­tig sind; und
c.
über min­des­tens zwei Jah­re Be­rufs­er­fah­rung im ent­spre­chen­den Be­reich ver­fü­gen.

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