Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
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Art. 4 Förderungsinstrumente
1 Die Präsenz des schweizerischen Filmschaffens kann gefördert werden durch Finanzhilfen der selektiven Filmförderung an:
2 Die Ziele und Indikatoren für die Evaluation der Förderungsinstrumente sind in den Anhängen 1 und 2 festgehalten.6 6 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5985). |