Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
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Art. 42 Bemessung der Finanzhilfe
1 Insgesamt darf der Bundesanteil höchstens 70 Prozent der anrechenbaren Kosten betragen. 2 Die Höchstbeiträge pro Film richten sich nach Artikel 34 und werden addiert; die Finanzhilfe der Paketförderung beträgt jedoch höchstens 220 000 Franken. |