Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
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Art. 44 Anforderungen an die gesuchstellende Firma
Ein Gesuch um Finanzhilfen der selektiven Filmförderung für den Verleih von europäischen Filmen kann eine im Verleihregister eingetragene Schweizer Verleihfirma stellen, die nachweist, dass sie Inhaberin der Filmrechte für die Schweiz ist. |