Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
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Art. 48 Bemessung der Finanzhilfe
1 Die Finanzhilfe darf höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten betragen. 2 Die Finanzhilfe richtet sich nach der Anzahl Leinwände. Es gelten die folgenden Höchstbeiträge:
3 Pro Kino wird nur eine Leinwand gezählt. 4 Der Film muss mindestens vier Vorstellungen pro Woche und Leinwand aufweisen. Angerechnet werden nur Vorstellungen mit normalen Eintrittspreisen in registrierten Kinos.67 5 Massgebend für die Beitragsberechnung ist die Anzahl Leinwände in der Woche, in der am meisten Leinwände bespielt werden. Erfolgt der Kinostart in mehreren Sprachregionen der Schweiz innerhalb von zwölf Monaten, so werden die Wochen mit den meisten Leinwänden für jede Sprachregion separat eruiert und anschliessend zusammengezählt. 66 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5985). 67 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5985). |