Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
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Art. 51 Zulassungsvoraussetzungen für die Filme
1 Zur erfolgsabhängigen Verleihförderung zugelassen sind lange Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme:
2 Der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Absatz 1 Buchstabe b gilt als wesentlich, wenn mehr als die Hälfte der möglichen Punkte gemäss der Tabelle in Artikel 45 Absatz 2 erreicht werden. 3 Nicht zur erfolgsabhängigen Verleihförderung zugelassen sind:69
69 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5985). 70 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5985). |