Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
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Art. 76c Besondere Anforderungen bei einer Kumulation von Förderungsinstrumenten
Wird ein Projekt oder eine gesuchstellende Organisation vom BAK auch mit Finanzhilfen nach dieser Verordnung oder nach der FiFV97 gefördert, so sind zum Budget und zum Finanzierungsplan für das nach dieser Verordnung beantragte Projekt zusätzlich ein Gesamtbudget und ein Gesamtfinanzierungsplan einzureichen. |