Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
|
Art. 76g Auszahlungsmodalitäten
1 Die erste Rate wird ausbezahlt, wenn die Durchführung gesichert ist, namentlich wenn eine allfällige Finanzierung durch das Filmförderungsprogramm MEDIA der Europäischen Union bestätigt und die Restfinanzierung nachgewiesen sind. Sie beträgt höchstens 70 Prozent; bei Projekten, die sich über mehr als zwei Jahre erstrecken, sind die 70 Prozent entsprechend dem Finanzierungsbedarf auf mehrere Raten aufzuteilen.98 2 Die letzte Rate wird ausbezahlt, nachdem die Abrechnung und ein Abschlussbericht vorgelegt wurden. 98 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 18. Febr. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2022 136). |