Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
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Art. 76p Auszahlungsmodalitäten
1 Die erste Rate wird ausbezahlt, wenn die Durchführung gesichert ist und die Restfinanzierung nachgewiesen ist. Sie beträgt höchstens 70 Prozent. 2 Die zweite Rate wird ausbezahlt, nachdem die Projektabrechnung und ein kurzer Projektbericht über den Stand und das weitere Vorgehen vorgelegt wurden. 3 Wird die Projektabrechnung nicht innerhalb von 18 Monaten nach Auszahlung der ersten Rate vorgelegt, so ist unaufgefordert ein Zwischenbericht mit einer Zwischenabrechnung einzureichen. Eine Verlängerung um 6 Monate ist in begründeten Fällen möglich. |