Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
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Art. 47 Förderungskriterien und ihre Gewichtung 65
1 Filme werden nach Massgabe ihrer Herstellungskosten in folgende Kategorien eingeteilt:
2 Die Gewichtung der Kriterien und die Berechnung der Punkte werden pro Film und Kategorie gemäss folgender Tabelle vorgenommen:
3 Förderbar ist der Verleih von Filmen, die 8 Punkte erreichen. 4 Gefördert wird der Verleih der Filme, die in den Kategorien nach Absatz 1 jeweils die meisten Punkte erzielen. Dabei wird in beiden Kategorien in erster Linie der Verleih des Kinder- oder Jugendfilms gefördert, der die höchste Punktzahl erzielt. Die Priorität für Kinder- und Jugendfilme findet auf Animationsfilme keine Anwendung. 65 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5985). |
