Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
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Art. 50 Anforderungen an die gesuchstellende Firma
Ein Gesuch um Finanzhilfen der erfolgsabhängigen Verleihförderung für europäische Filme in der Schweiz kann eine im Verleihregister eingetragene Schweizer Verleihfirma stellen, die nachweist, dass sie für den entsprechenden Auswertungszeitraum Inhaberin der Filmrechte für die Schweiz ist. |
