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Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
des Schweizer Filmschaffens und
die MEDIA-Ersatz-Massnahmen
(IPFiV)

Art. 50 Anforderungen an die gesuchstellende Firma

Ein Ge­such um Fi­nanz­hil­fen der er­folgs­ab­hän­gi­gen Ver­leih­för­de­rung für eu­ro­päi­sche Fil­me in der Schweiz kann ei­ne im Ver­leih­re­gis­ter ein­ge­tra­ge­ne Schwei­zer Ver­leih­fir­ma stel­len, die nach­weist, dass sie für den ent­spre­chen­den Aus­wer­tungs­zeit­raum In­ha­be­rin der Film­rech­te für die Schweiz ist.