Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz des Schweizer Filmschaffens und die MEDIA-Ersatz-Massnahmen (IPFiV)
Art. 56Anforderungen an die gesuchstellende Organisation
Ein Gesuch um Finanzhilfen für Weiterbildungsprojekte mit europäischer beziehungsweise internationaler Ausrichtung kann eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz stellen:
a.
die mehrheitlich im Besitz von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ist;
b.
deren leitende Angestellte ihren Wohnsitz in der Schweiz haben; und