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Art. 142
4. Geltungsbereich 1Das auf die unerlaubte Handlung anwendbare Recht bestimmt insbesondere die Deliktsfähigkeit, die Voraussetzungen und den Umfang der Haftung sowie die Person des Haftpflichtigen. 2Sicherheits- und Verhaltensvorschriften am Ort der Handlung sind zu berücksichtigen. |