Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
|
Art. 49
2. Unterhaltspflicht Für die Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten gilt das Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 19731 über das auf die Unterhaltspflichten anzuwendende Recht. 1 SR 0.211.213.01 |