Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht
(IPRG)

vom 18. Dezember 1987 (Stand am 1. Februar 2021)


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Art. 120

c. Ver­trä­ge mit Kon­su­men­ten

 

1 Ver­trä­ge über Leis­tun­gen des üb­li­chen Ver­brauchs, die für den per­sön­li­chen oder fa­mi­li­ären Ge­brauch des Kon­su­men­ten be­stimmt sind und nicht im Zu­sam­men­hang mit der be­ruf­li­chen oder ge­werb­li­chen Tä­tig­keit des Kon­su­men­ten ste­hen, un­ter­ste­hen dem Recht des Staa­tes, in dem der Kon­su­ment sei­nen ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halt hat:

a.
wenn der An­bie­ter die Be­stel­lung in die­sem Staat ent­ge­gen­ge­nom­men hat;
b.
wenn in die­sem Staat dem Ver­trags­ab­schluss ein An­ge­bot oder ei­ne Wer­bung vor­aus­ge­gan­gen ist und der Kon­su­ment in die­sem Staat die zum Ver­trags­ab­schluss er­for­der­li­chen Rechts­hand­lun­gen vor­ge­nom­men hat, oder
c.
wenn der An­bie­ter den Kon­su­men­ten ver­an­lasst hat, sich ins Aus­land zu be­ge­ben und sei­ne Be­stel­lung dort ab­zu­ge­ben.

2 Ei­ne Rechts­wahl ist aus­ge­schlos­sen.

BGE

121 III 336 () from 4. August 1995
Regeste: Verbraucherstreitigkeit; örtliche Zuständigkeit (Art. 13 f. Lugano Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen). Begriffe der Verbraucherstreitigkeit (E. 5a-d) und des Dienstleistungsvertrags (E. 5e). Bejahung einer Verbraucherstreitigkeit bei Verbindung von Kommissions- und Kreditgeschäften (E. 6).

130 III 182 () from 26. November 2003
Regeste: Art. 14 f. Pauschalreisegesetz; Art. 44 OR; Haftung für den Verlust eines anvertrauten Koffers. Rechtsnatur der Haftung des Reiseveranstalters (E. 4). Der Konsument, der den Reiseveranstalter nicht über den besonders hohen Wert eines anvertrauten Reisegepäckstücks orientiert, muss sich ein Versäumnis im Sinne von Art. 15 Abs. 1 lit. a Pauschalreisegesetz vorwerfen lassen. Die Haftungsregelung von Art. 14 f. Pauschalreisegesetz steht der Berücksichtigung eines blossen, den Kausalzusammenhang nicht unterbrechenden Mitverschuldens des Konsumenten als Reduktionsgrund nicht entgegen. Bemessung der Ersatzpflicht (E. 5).

137 III 243 (4A_562/2010) from 3. Mai 2011
Regeste: Art. 40a ff., 67 und 127 OR; Rückabwicklung eines widerrufenen Haustürgeschäfts; Verjährungsfrist. Der Anspruch auf Rückerstattung bereits empfangener Leistungen nach Art. 40f Abs. 1 OR ist bereicherungsrechtlicher Natur und unterliegt entsprechend der Verjährungsfrist nach Art. 67 OR, in Anlehnung an die Praxis zur Rückabwicklung von Verträgen, die mit Willens- oder Formmängeln behaftet sind, bzw. von suspensiv bedingten Verträgen nach Ausfall der Bedingung (E. 4).

 

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