Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht
(IPRG)

vom 18. Dezember 1987 (Stand am 1. Juli 2022)


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Art. 114

3. Ver­trä­ge mit Kon­su­men­ten

 

1 Für die Kla­gen ei­nes Kon­su­men­ten aus ei­nem Ver­trag, der den Vor­aus­set­zun­gen von Ar­ti­kel 120 Ab­satz 1 ent­spricht, sind nach Wahl des Kon­su­men­ten die schwei­ze­ri­schen Ge­rich­te zu­stän­dig:

a.
am Wohn­sitz oder am ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halt des Kon­su­men­ten, oder
b.
am Wohn­sitz des An­bie­ters oder, wenn ein sol­cher fehlt, an des­sen ge­wöhn­li­chem Auf­ent­halt.

2 Der Kon­su­ment kann nicht zum vor­aus auf den Ge­richts­stand an sei­nem Wohn­sitz oder an sei­nem ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halt ver­zich­ten.

BGE

121 III 336 () from 4. August 1995
Regeste: Verbraucherstreitigkeit; örtliche Zuständigkeit (Art. 13 f. Lugano Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen). Begriffe der Verbraucherstreitigkeit (E. 5a-d) und des Dienstleistungsvertrags (E. 5e). Bejahung einer Verbraucherstreitigkeit bei Verbindung von Kommissions- und Kreditgeschäften (E. 6).

137 III 243 (4A_562/2010) from 3. Mai 2011
Regeste: Art. 40a ff., 67 und 127 OR; Rückabwicklung eines widerrufenen Haustürgeschäfts; Verjährungsfrist. Der Anspruch auf Rückerstattung bereits empfangener Leistungen nach Art. 40f Abs. 1 OR ist bereicherungsrechtlicher Natur und unterliegt entsprechend der Verjährungsfrist nach Art. 67 OR, in Anlehnung an die Praxis zur Rückabwicklung von Verträgen, die mit Willens- oder Formmängeln behaftet sind, bzw. von suspensiv bedingten Verträgen nach Ausfall der Bedingung (E. 4).

142 III 623 (4A_242/2016) from 5. Oktober 2016
Regeste: Art. 6 ZPO; Vereinbarungen betreffend die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts. Im Anwendungsbereich des Klägerwahlrechts gemäss Art. 6 Abs. 3 ZPO kann die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts nicht vorgängig vereinbart werden (E. 2).

 

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