Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht
(IPRG)


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Art. 173

4. Ver­tei­lung

a. An­er­ken­nung des aus­län­di­schen Kol­lo­ka­ti­ons­pla­nes

 

1 Bleibt nach Be­frie­di­gung der Gläu­bi­ger ge­mä­ss Ar­ti­kel 172 Ab­satz 1 die­ses Ge­set­zes ein Über­schuss, so wird die­ser der aus­län­di­schen Kon­kurs­ver­wal­tung oder den be­rech­tig­ten Kon­kurs­gläu­bi­gern zur Ver­fü­gung ge­stellt.

2 Der Über­schuss darf erst zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den, wenn der aus­län­di­sche Kol­lo­ka­ti­ons­plan an­er­kannt wor­den ist.

3 Für die An­er­ken­nung des aus­län­di­schen Kol­lo­ka­ti­ons­pla­nes ist das schwei­ze­ri­sche Ge­richt zu­stän­dig, wel­ches das aus­län­di­sche Kon­kurs­de­kret an­er­kannt hat. Es über­prüft ins­be­son­de­re, ob die For­de­run­gen von Gläu­bi­gern mit Wohn­sitz in der Schweiz im aus­län­di­schen Kol­lo­ka­ti­ons­plan an­ge­mes­sen be­rück­sich­tigt wor­den sind. Die­se Gläu­bi­ger wer­den an­ge­hört.

Court decisions

134 III 366 (4A_231/2007) from March 6, 2008
Regeste: Internationales Privatrecht über den internationalen Konkurs (Art. 166 ff. IPRG); Prozessführungsbefugnis einer ausländischen Konkursmasse. Die Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets kann in der Schweiz nicht vorfrageweise verlangt werden (E. 5.1). Eine ausländische Konkursmasse, die in der Schweiz nicht vorgängig die Anerkennung des im Ausland ausgesprochenen Konkursdekrets erwirkt hat, ist nicht befugt, in der Schweiz eine materiellrechtliche Klage gegen einen angeblichen Schuldner des Konkursiten zu erheben (E. 9).

137 III 374 (5A_806/2010) from July 11, 2011
Regeste: Abtretung im schweizerischen Partikularkonkurs an die ausländische Konkursverwaltung (Art. 260 SchKG analog). Gibt es im Partikularkonkurs keine kollozierten Gläubiger, kann eine inventarisierte Forderung der ausländischen Konkursverwaltung im Sinn von Art. 260 SchKG abgetreten werden (E. 3).

137 III 570 (5A_415/2011) from Sept. 21, 2011
Regeste: Internationales Konkursrecht (Art. 166 ff. IPRG); Prozessführungsbefugnis einer ausländischen Konkursmasse. Die Regelung gemäss Art. 166 ff. IPRG ist abschliessend (E. 2). Eine ausländische Konkursmasse, der mangels Gegenrecht gemäss Art. 166 Abs. 1 lit. c IPRG in der Schweiz keine Prozessführungsbefugnis zukommt, kann diesen Mangel nicht dadurch beseitigen, dass sie in analoger Anwendung von Art. 731b Abs. 1 Ziff. 2 OR um Bestellung eines Sachwalters ersucht (E. 3).

138 III 628 (5A_170/2012) from Aug. 24, 2012
Regeste: a Art. 17 SchKG; Berechtigung zur SchKG-Beschwerde. Berechtigung der ausländischen Konkursmasse zur SchKG-Beschwerde gegen den Entscheid, Rechtsansprüche der Hilfskonkursmasse an einen kollozierten Gläubiger abzutreten (E. 4).

139 III 236 (4A_380/2012) from Feb. 18, 2013
Regeste: Art. 8 und 166-175 IPRG, Art. 1 Abs. 2 lit. b und Art. 6 Nr. 3 LugÜ; internationales Konkursrecht; Prozessführungsbefugnis einer ausländischen Konkursverwaltung; internationale Zuständigkeit für die Beurteilung einer Widerklage. Befugnis eines ausländischen Konkursverwalters zur Führung eines Prozesses als Widerbeklagter, wenn mit der Widerklage die Rückgabe von im Ausland gelegenen Vermögenswerten verlangt wird, welche die Widerklägerin aufgrund einer Vereinbarung mit dem Konkursverwalter über Anfechtungsansprüche in die Konkursmasse eingebracht hat (E. 4). Art. 6 Nr. 3 des Lugano-Übereinkommens findet keine Anwendung auf die vorliegende Widerklage, da diese aufgrund der konkursrechtlichen Natur der Angelegenheit unter den Ausnahmetatbestand von Art. 1 Abs. 2 lit. b LugÜ fällt. Die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte kann auch nicht auf Art. 8 IPRG gestützt werden (E. 5).

140 III 379 (5A_450/2013) from June 6, 2014
Regeste: Art. 166-170 IPRG, Art. 317 ff. SchKG; Anerkennung eines durch eine ausländische Instanz bestätigten Nachlassvertrages. Voraussetzungen und Wirkungen der Anerkennung eines ausländischen Nachlassvertrages sowie der Eröffnung eines Hilfsverfahrens (E. 4).

141 III 222 (5A_248/2014) from March 27, 2015
Regeste: Art. 166 Abs. 1 lit. c IPRG; Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets in der Schweiz, Gegenrecht. Voraussetzungen für die Bejahung des Gegenrechts im Allgemeinen (E. 4). Auf dem Gebiet des internationalen Konkursrechts halten die Niederlande Gegenrecht (E. 5).

145 IV 351 (6B_1194/2018) from Aug. 6, 2019
Regeste: Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO; Konstituierung als Zivilklägerin. Die Beurteilung adhäsionweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen Gericht rechtshängig ist oder rechtskräftig entschieden ist. Eine zwischen den Parteien geschlossene Insolvenzvereinbarung steht einem Zivilurteil gleich (E. 3 und 4).

146 III 247 (5A_699/2019) from March 30, 2020
Regeste: Art. 169, 173 Abs. 2 IPRG, Art. 138 ff. ZPO; Anerkennung des ausländischen Kollokationsplanes; Zustellung. Für die Gläubiger, die ihr Recht auf Anhörung im Verfahren der Anerkennung des ausländischen Kollokationsplanes wahrgenommen haben, sind die Modalitäten der Zustellung der Entscheidung die in den Art. 138 ff. ZPO vorgesehenen (E. 4).

149 III 249 (5A_925/2021) from March 2, 2023
Regeste: Art. 256 Abs. 2 ZPO; Art. 29 Abs. 2, Art. 166 ff. IPRG; Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets. Entscheide über die Anerkennung ausländischer Konkursdekrete können nicht gemäss Art. 256 Abs. 2 ZPO nachträglich aufgehoben werden (E. 3).

 

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