Bundesgesetz
über internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(Rechtshilfegesetz, IRSG)


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Art. 110b Übergangsbestimmung zur Änderung vom
17. Juni 2005
162

Be­schwer­de­ver­fah­ren ge­gen Ver­fü­gun­gen, die in ers­ter In­stanz vor dem In­kraft­tre­ten die­ser Än­de­rung ge­trof­fen wor­den sind, rich­ten sich nach dem bis­he­ri­gen Recht.

162 Ein­ge­fügt durch An­hang Ziff. 30 des Ver­wal­tungs­ge­richts­ge­set­zes vom 17. Ju­ni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197; BBl 2001 4202).

BGE

133 IV 58 () from 23. Januar 2007
Regeste: Art. 2 Ziff. 1 und Art. 12 Ziff. 2 lit. b EAUe; Art. 110b IRSG; Art. 89, 95 Ziff. 1 Abs. 1 und Art. 98 Abs. 4 aStGB; Art. 260ter Ziff. 1 StGB; Auslieferung; Verfolgung eines mutmasslichen Helfers der extremistischen Organisation DHKP-C durch die Türkei. Übergangsrecht im Auslieferungsverfahren (E. 1.1). Völkerrechtlich-humanitärer Kontext (bürgerkriegsähnliche Situation) im Zeitraum der verfolgten Delikte (E. 4). Problematische Abgrenzung zwischen Terrorismus und legitimem Widerstandskampf gegen ethnische Verfolgung und Unterdrückung. Anforderungen an das Auslieferungsersuchen. Vorwürfe gegen den Verfolgten laut Ersuchen (E. 5 und 5.1). Inhaltliche Mängel und Widersprüche des Ersuchens. Jugendstrafrechtliche Problematik hinsichtlich beidseitige Strafbarkeit und Mindestsanktion. Lückenfüllung gemäss Sinn und Zweck des EAUe. Ziel der besseren Integration und Sozialisierung bei Jugendstraffällen. Mitberücksichtigung der besonderen persönlichen Situation des Verfolgten (E. 5.2). Begriff der kriminellen Organisation im strafrechtlichen Sinne. Frage des terroristischen Charakters von Gewaltverbrechen. Terrorismusvorwurf an den Verfolgten nicht ausreichend begründet (E. 5.3). Zusammenfassung; Verzicht auf weitere Ergänzungen des Ersuchens (E. 6 und 7).

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