Bundesgesetz
über internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(Rechtshilfegesetz, IRSG)


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Art. 40 Ersuchen mehrerer Staaten

1 Stel­len meh­re­re Staa­ten Er­su­chen we­gen der­sel­ben Tat, so wird in der Re­gel an den Staat aus­ge­lie­fert, auf des­sen Ho­heits­ge­biet die Tat be­gan­gen wor­den ist oder das Schwer­ge­wicht ih­rer Aus­füh­rung liegt.

2 Wird die Aus­lie­fe­rung von meh­re­ren Staa­ten we­gen ver­schie­de­ner Hand­lun­gen ver­langt, so ist un­ter Be­rück­sich­ti­gung al­ler Um­stän­de zu ent­schei­den, wo­bei ins­be­son­de­re die Schwe­re der straf­ba­ren Hand­lun­gen, der Tat­ort, die Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs der Er­su­chen, die Staats­an­ge­hö­rig­keit des Ver­folg­ten, die bes­se­re so­zia­le Wie­der­ein­glie­de­rung und die Mög­lich­keit der Aus­lie­fe­rung an einen an­de­ren Staat in Be­tracht fal­len.

BGE

113 IB 183 () from 16. September 1987
Regeste: Auslieferungsersuchen von Belgien für eine mit Todesstrafe bedrohte Tat; Art. 37 Abs. 2 IRSG. Die Bestimmung von Art. 37 Abs. 1 IRSG (wonach nur ausgeliefert wird, wenn der ersuchende Staat Gewähr bietet, dass der Verfolgte nicht hingerichtet wird) kann im vorliegenden Verfahren nicht angerufen werden, da der Vertrag zwischen der Schweiz und Belgien über gegenseitige Auslieferung von Verbrechern vom 13. Mai 1874 keinen Vorbehalt hinsichtlich der für Auslieferungsdelikte angedrohten Strafen enthält. Auch der internationale Ordre public verbietet die Auslieferung im Falle einer möglichen Todesstrafe nicht (E. 3). Gleichzeitige Auslieferungsersuchen von Belgien und Italien für verschiedene Handlungen; Art. 17 EAUe. Auch wenn die gleichzeitig um Auslieferung ersuchenden Staaten nicht alle mit der Schweiz durch einen Staatsvertrag verbunden sind, der eine Art. 17 EAUe ähnliche Prioritätenregelung enthält, hat man sich von den völkerrechtlichen und landesrechtlichen Prinzipien leiten zu lassen, die in Art. 17 EAUe und Art. 40 IRSG festgehalten sind (E. 5).

132 II 81 () from 22. Dezember 2005
Regeste: Art. 2 Ziff. 1-4, Art. 9 Ziff. 2 und Art. 17 AVUS; Art. 17 und Art. 28 Ziff. 1-2 EAUe; Art. 5 Abs. 2-3 des Auslieferungsvertrages zwischen der Schweiz und Russland; Art. 314 StGB; konkurrierende Auslieferungsersuchen zweier Staaten. Die USA und Russland beantragen je die Auslieferung des ehemaligen russischen Atomenergieministers. Beschwerdegegenstand, Sachurteilsvoraussetzungen, Beschwerdegründe, Kognition (E. 1). Frage der beidseitigen Strafbarkeit nach schweizerischem und US-amerikanischem Strafrecht (E. 2). Internationalstrafrechtliche Priorität des russischen Ersuchens (E. 3). Zusammenfassung, Rechtsfolgen (E. 4 und 5).

142 IV 250 (1C_143/2016) from 2. Mai 2016
Regeste: a Art. 84 BGG; Auslieferung eines FIFA-Funktionärs an die USA, besonders bedeutender Fall. Besonders bedeutender Fall in Anbetracht der Tragweite der Angelegenheit bejaht (E. 1.3).

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