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Art. 56 Vollstreckbarkeit
1 Die Auslieferung kann vollzogen werden, wenn der Verfolgte:
2 Wird die Auslieferung abgelehnt, so hebt das BJ die Auslieferungshaft auf. BGE
117 IV 359 () from 4. Oktober 1991
Regeste: 1.Zuständigkeit der Anklagekammer für die Behandlung von Beschwerden im Bereich der Auslieferung (E. 1). 2.Fälle, in welchen die Auslieferungshaft aufzuheben ist (E. 2). |