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Art. 40 Requests by more than one State
1 If two or more States request extradition for the same offence, extradition shall be granted as a rule to the State where the offence was committed or principally perpetrated. 2 If extradition is requested by more than one State for different offences, the decision shall be made having due regard to all circumstances, especially the seriousness of the offences, the place of commission, the chronological order in which the requests were received, the nationality of the defendant, the better prospect of social rehabilitation and the possibility of extradition to another State. BGE
113 IB 183 () from 16. September 1987
Regeste: Auslieferungsersuchen von Belgien für eine mit Todesstrafe bedrohte Tat; Art. 37 Abs. 2 IRSG. Die Bestimmung von Art. 37 Abs. 1 IRSG (wonach nur ausgeliefert wird, wenn der ersuchende Staat Gewähr bietet, dass der Verfolgte nicht hingerichtet wird) kann im vorliegenden Verfahren nicht angerufen werden, da der Vertrag zwischen der Schweiz und Belgien über gegenseitige Auslieferung von Verbrechern vom 13. Mai 1874 keinen Vorbehalt hinsichtlich der für Auslieferungsdelikte angedrohten Strafen enthält. Auch der internationale Ordre public verbietet die Auslieferung im Falle einer möglichen Todesstrafe nicht (E. 3). Gleichzeitige Auslieferungsersuchen von Belgien und Italien für verschiedene Handlungen; Art. 17 EAUe. Auch wenn die gleichzeitig um Auslieferung ersuchenden Staaten nicht alle mit der Schweiz durch einen Staatsvertrag verbunden sind, der eine Art. 17 EAUe ähnliche Prioritätenregelung enthält, hat man sich von den völkerrechtlichen und landesrechtlichen Prinzipien leiten zu lassen, die in Art. 17 EAUe und Art. 40 IRSG festgehalten sind (E. 5).
132 II 81 () from 22. Dezember 2005
Regeste: Art. 2 Ziff. 1-4, Art. 9 Ziff. 2 und Art. 17 AVUS; Art. 17 und Art. 28 Ziff. 1-2 EAUe; Art. 5 Abs. 2-3 des Auslieferungsvertrages zwischen der Schweiz und Russland; Art. 314 StGB; konkurrierende Auslieferungsersuchen zweier Staaten. Die USA und Russland beantragen je die Auslieferung des ehemaligen russischen Atomenergieministers. Beschwerdegegenstand, Sachurteilsvoraussetzungen, Beschwerdegründe, Kognition (E. 1). Frage der beidseitigen Strafbarkeit nach schweizerischem und US-amerikanischem Strafrecht (E. 2). Internationalstrafrechtliche Priorität des russischen Ersuchens (E. 3). Zusammenfassung, Rechtsfolgen (E. 4 und 5).
142 IV 250 (1C_143/2016) from 2. Mai 2016
Regeste: a Art. 84 BGG; Auslieferung eines FIFA-Funktionärs an die USA, besonders bedeutender Fall. Besonders bedeutender Fall in Anbetracht der Tragweite der Angelegenheit bejaht (E. 1.3). |