Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Verordnung
über internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(Rechtshilfeverordnung, IRSV)

vom 24. Februar 1982 (Stand am 1. November 2020)

Art. 37 Ausländische amtliche Schriftstücke

Amt­li­che Schrift­stücke des Staa­tes, der um Über­nah­me der Straf­ver­fol­gung er­sucht hat, wer­den im Straf­ver­fah­ren ent­spre­chen­den schwei­ze­ri­schen Schrift­stücken gleich­ge­stellt.