Verordnung
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Art. 20a Identitätsverwaltungssystem des Internetportals Agate 17
1 Das Identitätsverwaltungssystem (IAM18-System) des Internetportals Agate über-nimmt die Authentifizierung und Grobautorisierung von Personen, Maschinen und Systemen für das Internetportal Agate und dessen Teilnehmersysteme. 2 Es bearbeitet Daten von folgenden Personen:
3 Die Bearbeitung der Daten richtet sich nach der Verordnung vom 19. Oktober 201621 über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes und beschränkt sich auf die Benutzerattribute nach Anhang 4. 4 Das BLW kann dem Betreiber eines externen Informationssystems auf Gesuch hin bewilligen, dass die Authentifizierung von Personen für dieses Informationssystem über das IAM-System des Internetportals Agate erfolgt. Das externe Informationssystem muss:
17 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 31. Okt. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 4279). 18 IAM =Identity and Access Management 19 SR 910.91 20 SR 916.401 |