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Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV)
vom 23. Oktober 2013 (Stand am 1. Januar 2024)
Art. 23Entscheidunterstützungssystem
1 Das BLW betreibt ein Entscheidunterstützungssystem (Astat). Dieses dient der Verknüpfung von Daten der Informationssysteme nach dieser Verordnung sowie der Modellierung und Bereitstellung von Informationen.
2 Das BLW nutzt Astat zur Ausübung seiner Aufgaben, insbesondere um:
a.
den Vollzug des LwG sicherzustellen und die Massnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen;
b.
Rechenschaft über die Verwendung der Mittel abzulegen;
c.
die Weiterentwicklung der Agrarpolitik zu unterstützen;
d.
die Erstellung von Statistiken und Publikationen zu unterstützen.