Verordnung
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Art. 11 Zugriffsberechtigungen
1 Das ASTRA hat Zugriff auf die Daten des Auswertungssystems. 2 Das Schadenzentrum VBS hat Zugriff auf:
3 Die Kantone haben Zugriff auf:
4 Dritte haben Zugriff im Rahmen einer vom ASTRA nach Artikel 17 erteilten Zugriffsberechtigung. |