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Art. 12 Auswertung
1 Das ASTRA kann die Daten zu den Zwecken nach Artikel 2 Absatz 3 auswerten oder sie Dritten zur Auswertung zu diesen Zwecken zur Verfügung stellen. 2 Das Schadenzentrum VBS kann die Daten zu den Zwecken nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstaben b und d auswerten. 3 Die Kantone können die Daten nach Artikel 11 Absatz 3 auswerten. |