Bundesgesetz
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Art. 42quater Anspruch
1 Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben Versicherte:
2 Der Bundesrat legt die Voraussetzungen fest, unter denen Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit keinen Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben. 3 Er legt die Voraussetzungen fest, unter denen Minderjährige Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben. BGE
136 V 209 (8C_81/2010) from 7. Juli 2010
Regeste: Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 lit. a IVG; Art. 2 Abs. 3 GgV; Art. 42 und 42ter Abs. 3 IVG; medizinische Massnahmen bei Geburtsgebrechen. Bei Hauspflege vorgenommene Vorkehren, deren Durchführung keine medizinische Berufsqualifikation erfordert, stellen keine medizinischen Massnahmen im Sinne von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 lit. a IVG und Art. 2 Abs. 3 GgV dar, sondern begründen gegebenenfalls einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung und auf einen Intensivpflegezuschlag (E. 7 und 10).
140 V 113 (9C_757/2013) from 15. April 2014
Regeste: Art. 42 und 42quater IVG; Art. 26 UVG; Anspruch auf einen Assistenzbeitrag. Die Bezügerin einer Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung hat keinen Anspruch auf einen Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung (E. 5-7).
149 III 297 (5A_77/2022) from 15. März 2023
Regeste: Art. 285 Abs. 2 ZGB; Art. 9 ATSG; Art. 42 und 42bis IVG; Hilflosenentschädigung und Betreuungsbeitrag. Die Hilflosenentschädigung des minderjährigen Kindes darf nicht vom Betreuungsunterhalt abgezogen werden, der im Rahmen des Unterhaltsbeitrags festgelegt wurde (E. 3.3). |