Verordnung
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Art. 39g Berechnung des Assistenzbeitrages
1 Die IV-Stelle berechnet die Höhe des Assistenzbeitrages pro Monat und pro Jahr. 2 Der Assistenzbeitrag pro Jahr beträgt:
BGE
141 V 642 (9C_715/2014) from 23. Juni 2015
Regeste: Art. 42sexies Abs. 4 IVG; Art. 39g Abs. 2 lit. b Ziff. 2 IVV; Assistenzbeitrag pro Jahr. Für die Mithilfe von Angehörigen im Rahmen der Schadenminderungspflicht ist entscheidend, wie sich eine vernünftige Familiengemeinschaft einrichten würde, sofern keine Versicherungsleistungen zu erwarten wären (E. 4.3.2). Der standardisierte Einbezug der Schadenminderungspflicht gemäss Art. 39g Abs. 2 lit. b IVV lässt sich so weit und so lange nicht beanstanden, als eine schadenmindernde Mithilfe Angehöriger im Einzelfall objektiv tatsächlich möglich und zumutbar ist (E. 4.3.3). |