Verordnung
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Art. 39b Versicherte mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit
Volljährige Versicherte mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit haben Anspruch auf den Assistenzbeitrag, wenn sie die Voraussetzungen von Artikel 42quater Absatz 1 Buchstaben a und b IVG erfüllen und:
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