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Schweizerische Jugendstrafprozessordnung

vom 20. März 2009 (Stand am 1. Januar 2015)

Art. 43 Rechtsmittel

Mit­tels Be­schwer­de kön­nen an­ge­foch­ten wer­den:

a.
die Än­de­rung der Mass­nah­me;
b.
die Über­wei­sung an ei­ne an­de­re Ein­rich­tung;
c.
die Ver­wei­ge­rung oder der Wi­der­ruf der be­ding­ten Ent­las­sung;
d.
die Be­en­di­gung der Mass­nah­me.