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Art. 56 Einsatz von Derivaten
1Die Fondsleitung und die SICAV dürfen Geschäfte mit Derivaten tätigen, sofern:
2Das Gesamtengagement aus Geschäften mit Derivaten darf einen bestimmten Prozentsatz des Nettofondsvermögens nicht übersteigen. Engagements aus Geschäften mit Derivaten sind auf die gesetzlichen und reglementarischen Höchstlimiten, namentlich auf die Risikoverteilung, anzurechnen. 3Der Bundesrat legt den Prozentsatz fest. Die FINMA regelt die Einzelheiten. |