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Art. 110 Begriff
1 Die SICAF ist eine Aktiengesellschaft im Sinne des Obligationenrechts1 (Art. 620 ff. OR):
2Zwischen den eigenen Mitteln der SICAF und deren Gesamtvermögen muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Der Bundesrat regelt dieses Verhältnis.2 1 SR 220 |