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Art. 115 Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen
1Die SICAF regelt die Anlagen, die Anlagepolitik, die Anlagebeschränkungen, die Risikoverteilung sowie die mit den Anlagen verbundenen Risiken in den Statuten und im Anlagereglement. 2Für die Anlagen gelten Artikel 69 und sinngemäss die Artikel 64, 70 und 71. 3Über Änderungen des Anlagereglements entscheidet die Generalversammlung mit der Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. |
