Bundesgesetz
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Art. 115 Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen
1 Die SICAF regelt die Anlagen, die Anlagepolitik, die Anlagebeschränkungen, die Risikoverteilung sowie die mit den Anlagen verbundenen Risiken in den Statuten und im Anlagereglement. 2 Für die Anlagen gelten Artikel 69 und sinngemäss die Artikel 64, 70 und 71. 3 Über Änderungen des Anlagereglements entscheidet die Generalversammlung mit der Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. |