Verordnung
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Art. 27 Rückforderung
1 Überschreiten die ausgerichteten Finanzhilfen im Durchschnitt der drei Beitragsjahre 37 Prozent der Subventionserhöhung, so fordert das BSV die Differenz zurück. 2 Das BSV verrechnet die Differenz mit der Finanzhilfe für das dritte Beitragsjahr. |