1 Bis zum 31. März 2025 können eingereicht werden:
- a.
- Gesuche um Finanzhilfen für Subventionserhöhungen (4. Kapitel), die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. März 2025 wirksam werden;
- b.
- Gesuche um Finanzhilfen für Projekte (5. Kapitel), bei denen mit der Erarbeitung des Detailkonzepts zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. März 2025 begonnen wird.
2 Bis zum 30. Dezember 2026 können eingereicht werden:
- a.
- Gesuche um Finanzhilfen für Subventionserhöhungen (4. Kapitel), die bis spätestens am 31. Dezember 2026 wirksam werden;
- b.
- Gesuche um Finanzhilfen für Projekte (5. Kapitel), bei denen mit der Erarbeitung des Detailkonzepts bis spätestens am 31. Dezember 2026 begonnen wird.
15 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Jan. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2025 101).