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Art. 88 Missachtung von Sicherheits- und Sicherungsmassnahmen
1 Mit Gefängnis oder mit Busse bis 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich:
2 Wer dadurch wissentlich eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit vieler Menschen oder für fremdes Eigentum von erheblichem Wert verursacht, wird mit Zuchthaus bestraft. Damit kann eine Busse bis zu 500 000 Franken verbunden werden. 3 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Gefängnis oder Busse bis zu 100 000 Franken. |