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Art. 68 Erlöschen
1 Die Bewilligung erlischt, wenn:
2 Die Rahmenbewilligung erlischt, wenn das Baugesuch nicht innert der gesetzten Frist eingereicht wird. Die Baubewilligung erlischt, wenn mit den Bauarbeiten nicht innert der gesetzten Frist begonnen wird. 3 Mit der Rahmenbewilligung erlöschen auch die Bau- und die Betriebsbewilligung. |
