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Art. 28 Gesuchsunterlagen
1 Der Gesuchsteller für eine Betriebsbewilligung hat folgende Unterlagen einzureichen:
2 Das ENSI wird beauftragt, Art, Inhalt, Darstellung und Anzahl der Gesuchsunterlagen in Richtlinien zu regeln.31 31 Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 der V vom 12. Nov. 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 5747). |